Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Mittwoch, 22. Mai 2019

GFM Rimpler fordert die Anhebung des Kindergeldes für die in Schaffhausen oder der Schweiz Erwerbstätigen auf das tatsächliche Kaufkraftniveau in der Schweizer Eidgenossenschaft

GFM Rimpler zeigt sich zunehmend "entsetzt" über die "Kuriositäten aus der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zur Schweiz und der politischen Zugehörigkeit der Schweizer Enklave Büsingen zur besatzungsrechtlichen Ordnung GRUNDGESETZ der Bundesrepublik Deutschland".


  1. Nach Artikel 21 des Staatsvertrages sind in der Schweiz erwerbstätige Arbeitnehmer in Bezug auf die gewährten Familienzulagen den in der Schweiz wohnenden Arbeitnehmern gleichgestellt. Somit erhalten Büsinger Kindergeld nach dem kantonalen Satz von Schaffhausen.
  2. Dies ist im Vergleich zum deutschen Kindergeld jedoch deutlich weniger, so daß 
  3. diese Differenz von deutscher Seite aus, auf deutsches Niveaua aufgestockt werden kann.
GFM Rimpler fordert insofern wegen der sattsam bekannten problematischen Realität aus der staatsrechtlichen Hybridkonstruktion, daß ein Kindergeldanspruch gemäß der BRD GmbH so umgerechnet wird, daß ihm die Kaufkraft in der Schweizer Eidgenossenschaft entsteht.

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