Sehr geehrter Herr Lorenz ,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 21. Mai 2019.
Sie schreiben:
"Büsingen ist gänzlich vom Schweizer Staatsgebiet umgeben und grenzt rechtsrheinisch an den Kanton Schaffhausen sowie linksrheinisch – mit dem Rhein als Grenze – an die Kantone Zürich und Thurgau. Büsingen ist die einzige Gemeinde Deutschlands, die gänzlich in einer Exklave liegt. Büsingen eine von zwei Enklaven innerhalb des Schweizer Staatsgebiet."
Dazu stelle ich ergänzend die Fragen:
1) Wie ist das Gebiet der Vennbahn heute staatsrechtlich geregelt? Damit sind im besonderen umfaßt der Ruitzenhof, Mützenich, Rückschlag, sowie Teile von Lammersdorf und Roetgen.
2) Die Schweizer Eidgenossenschaft trat bereits Mitte Dezember 2018 dem Schengener Abkommen bei, was optional also absehbar als Ergebnis sein konnte. Die Hoheitsgebietsschilder der deutschen Exklave Büsingen am Hochrhein befanden sich dennoch weiterhin knapp 6 Monate an den 4 Grenzübergängen, die Ich kontrolliert habe. Aus welchem Grund erfolgte die Demontage also in der Nacht vom 30. April 2019 zum 1. Mai 2019? Nach meinem Verständnis handelt es sich um recht außergewöhnliche Dienstzeiten, die zur Demontage angeordnet worden sind.
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