Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)
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Mittwoch, 29. Mai 2019

Botschaft Deutsches Reich in Bern: Skandal aufgedeckt. BRD GmbH klaut dem Deutschen Volk das Eigentum per Namensänderung im Jahr 1972

Ganz klarer Fall von Täuschunghandlung. Die BRD GmbH ging mit FAKE 45"Dokumenten" zum Grundbuchamt Bern und ließ eine Namensänderung durchführen.

Eingetragen ist seit dem Jahr 1942 das Deutsche Reich als Eigentümer.

Die Bundesrepublik Deutschland behauptet lediglich, daß das Deutsche Reich nicht mehr handlungsfähig sei, weil es keine Organe des Deutschen Reichs gäbe. Das ist eine glatte Lüge, die mit dem FAKE 45 genauso wie die Holocaustdoktrin dem Deutschen Volk aufgezwungen worden ist. Frage: von wem? Natürlich von den Holocaustclowns in Berl in. ZUM SACHVERHALT der Umschreibung ist festzustellen, daß die Bundesrepublik Deutschland weder der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist, noch die staatliche Ordnung...
... die identisch mit dem Deutschen Volk ist. Das ergibt sich bereits aus der Konstruktion per besatzungsrechtlichen Ordnung GRUNDGESETZ aus den Artikeln 133, 79, 146, 25 und weitere.
In das Grundgesetz wurden Artikel der Weimarer Reichsverfassung (WRV) aufgenommen, und zwar diejenigen, die sich auf die Rechte der Römisch-Katholischen Kirche (Vatikan-Stadt) beziehen. Die Umschreibung ist folglich eine Täuschunghandlung, und die Bundesrepublik Deutschland muß daher wegen der Kriminalität in der Schweizer Eidgenossenschaft angeklagt und verurteilt werden.

Mittwoch, 22. Mai 2019

GFM Rimpler fordert die Anhebung des Kindergeldes für die in Schaffhausen oder der Schweiz Erwerbstätigen auf das tatsächliche Kaufkraftniveau in der Schweizer Eidgenossenschaft

GFM Rimpler zeigt sich zunehmend "entsetzt" über die "Kuriositäten aus der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zur Schweiz und der politischen Zugehörigkeit der Schweizer Enklave Büsingen zur besatzungsrechtlichen Ordnung GRUNDGESETZ der Bundesrepublik Deutschland".


  1. Nach Artikel 21 des Staatsvertrages sind in der Schweiz erwerbstätige Arbeitnehmer in Bezug auf die gewährten Familienzulagen den in der Schweiz wohnenden Arbeitnehmern gleichgestellt. Somit erhalten Büsinger Kindergeld nach dem kantonalen Satz von Schaffhausen.
  2. Dies ist im Vergleich zum deutschen Kindergeld jedoch deutlich weniger, so daß 
  3. diese Differenz von deutscher Seite aus, auf deutsches Niveaua aufgestockt werden kann.
GFM Rimpler fordert insofern wegen der sattsam bekannten problematischen Realität aus der staatsrechtlichen Hybridkonstruktion, daß ein Kindergeldanspruch gemäß der BRD GmbH so umgerechnet wird, daß ihm die Kaufkraft in der Schweizer Eidgenossenschaft entsteht.

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