Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Mittwoch, 15. Mai 2019

Steuerliche Veranlagung nach dem Vorbild der Enklave Campione regeln für Büsingen

Auf den Tafeln am Ortseingang und auf den Seiten des Netzauftrittes von Büsingen wird angegeben, daß es sich um die einzige Enklave der Schweiz, respektive Exklave Deutschlands handelt. Das ist historisch falsch hinsichtlich der Grafschaft Tengen und Verenahof für Deutschland, und in jedem Fall für die Schweizer Eidgenossenschaft mit Campione

Gemäß dem italienisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen müssen sie das daraus erzielte Einkommen nicht am Wohnort, sondern in der Schweiz zu den dortigen Sätzen versteuern. 

Einen Teil dieser Einnahmen überweist die schweizerische Finanzbehörde nach Italien. Bei Selbständigen und Freiberuflern sieht es völlig anders aus. Bis vor einigen Jahren war Campione von der italienischen Steuergesetzgebung stark bevorzugt, wurde doch das Einkommen der Einwohner, das in der Regel in Schweizer Franken anfiel, zu einem festgelegten Wechselkurs in Lire umgerechnet – einer Währung, die sich kontinuierlich abwertete. Auch heute noch legt der italienische Minister für Wirtschaft und Finanzen alle drei Jahre für die Versteuerung von in Schweizer Franken erzielten Einkommen einen Umrechnungskurs fest, z. B. 2007 in Höhe von 0,52135 Euro pro Franken. Der tatsächliche Kurs betrug zu jenem Zeitpunkt 0,64587. Die Differenz soll ähnlich wie der zusätzliche Freibetrag der ebenfalls im schweizerischen Währungsraum gelegenen deutschen Enklave Büsingen am Hochrhein den höheren Lebenshaltungskosten der Einwohner Rechnung tragen. Außerdem gilt für am Ort erzielte Einkommen bis 200.000 Franken ein pauschaler Abzug von 20 %. In der Praxis führt das dazu, dass selbst bei gehobenem Lebensstil effektiv nur vergleichsweise geringe Steuern fällig werden. Anders als in der Schweiz, in der ein Normalsatz der Mehrwertsteuer von 7,7 % gilt, wird in Campione keine Mehrwertsteuer berechnet. Allerdings kann die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer auf Waren nicht zurückgefordert werden, wenn diese nach Campione verbracht werden. Umgekehrt muss auf Einkäufe in Campione beim Grenzübertritt in die Schweiz keine Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die Bewohner von Campione können genau wie Schweizer die auf Wareneinkäufe in der Europäischen Union – beispielsweise im nahen Italien – bezahlte Mehrwertsteuer nach der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zurückfordern. Aufgrund der hervorragenden Haushaltslage der Gemeinde bis 2010 verzichtet diese auf die kommunale Grundsteuer (imposta comunale immobiliare, ICI). Wohnungen in Campione sind nicht zuletzt aufgrund der bevorzugten Lage am See sehr teuer und aufgrund der italienischen Mietergesetze gibt es kaum Mietwohnungen. Darüber hinaus existieren zahlreiche Sonderfälle, inklusive Exklaven und Enklaven zwischen den Kantonen.
Übersicht über die besonderen Grenzfälle der Schweizer Eidgenossenschaft in Watson.chhttps://www.watson.ch/schweiz/karten/543813290-verrueckte-grenzen-teil-i-sechs-schweizer-grenzfaelle

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