Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Mittwoch, 15. Mai 2019

Spielbankverbot in Exklave Büsingen rechtextrem schädlich, so GFM Rimpler

Die vertraglichen Regelungen in Bezug auf die Schweizer Enklave Büsingen hinsichtlich des Verbots der Spielbank ist nach Auffassung von GFM Rimpler nicht zulässig. Der Gemeinde Büsingen entstehen im Vergleich zu Monaco sehr hohe Nachteile. Zum einen bleibt die wohlhabende Crème de la crème aus, zum anderen mangelt es an zahlungskräftigen Touristen im Dorf am Hochrhy.

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