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Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)
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Sonntag, 26. Mai 2019

Schadensersatz - Forderung von GFM Rimpler an die Schweizer Gemeinde Büttenhardt im Kanton Schaffhausen

GFM Rimpler fordert von der Schweizer Gemeinde Büttenhardt im Kanton Schaffhausen Schadenersatz für die rechtswidrige Eingliederung des Hoheitsgebiets des Deutschen Reichs in die Schweizer Eidgenossenschaf. 

Konkretisierter Herausgabeanspruch 



Die Hauptforderung betrifft die Übernahme der Kosten für den Rücktransport der historischen Grenzsteine und die Setzung der rechtswidrig entfernten Grenzsteine an ihren ursprünglichen Ort.
  • Diese Marksteine grenzen das Gebiet der historischen Grafschaft Tengen vom Schweizer Gebiet und Kanton Schaffhausen abgrenzen - seit dem 17. Januar 1871 Bestandteil des in Paris im Schloß Versailles proklamierten Deutschen Kaiserreichs. 














Die zweite Hauptforderung betrifft die Leistung von Schadenersatz für die rechtswidrige Nutzung des Hoheitsgebietes des Deutschen Reichs Verenahof. Daraus resultiert, daß die Gemeinde Büttenhardt die Beschilderung durchzuführen hat auf eigene Kosten mit der Inschrift DEUTSCHES REICH. Diese Schilder sind in ausreichender Anzahl an allen Grenzübergängen aufzustellen, an denen nach dem Wegerecht öffentliche Straßen bestehen. 

Samstag, 25. Mai 2019

Was ist der Verenahof? Fragen zur deutschen Exklave der ursprünglich zur Grafschaft Tengen gehörenden Exklave des Deutschen Reichs in der Schweizer Eidgenossenschaft

Der Verenahof (auch als Büttenharter Hof oder Verenahöfe bezeichnet) ist ein mit drei Wohngebäuden belegtes Gebiet, das bis 1967 eine Exklave der deutschen damaligen Gemeinde Wiechs am Randen war. Von dieser war sie durch einen 200 bis 300 Meter breiten Streifen Schweizer Territoriums getrennt.
Zusammen mit Wiechs am Randen gehörte der Hof ursprünglich zur vorderen Grafschaft Tengen. 1806 fielen deren Souveränitätsrechte an Baden, so daß der Verenahof zur badischen Exklave innerhalb des Schweizer Kantons Schaffhausen wurde. 1815 und 1839 scheiterten Schweizer Versuche, den Verenahof zu erlangen.

Am Ende des Zweiten Weltkriegs retteten sich Angehörige der SS auf das Gebiet des Verenahofes und versuchten so, der Gefangennahme zu entgehen. Sie konnten schliesslich von schweizerischen Unterhändlern zur Aufgabe bewegt werden. Durch einen 1964 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der am 4. Oktober 1967 in Kraft trat, gelangte das 43 ha grosse Gebiet des Verenahofs im Zuge eines Gebietsaustauschs an die Schweiz.[2][3] Heute gehört das Gebiet des Verenahofs zur schweizerischen Gemeinde Büttenhardt. In Wiechs am Randen stehen beim Rathaus einige Grenzsteine, die durch den Gebietstausch 1967 entlang der alten Hauptgrenze überflüssig geworden sind; und in Büttenhardt sind beim Alten Schulhaus einige alte Grenzsteine aus den 1930er Jahren, die rund um die Exklave standen, als Andenken zur Umrahmung einer Buschbepflanzung verwendet worden.Im Jahre 1522 kauften Kaiser Karl V. und dessen Bruder Erzherzog Ferdinand von Österreich den Verenahof zusammen mit anderen Territorien im näheren Umkreis (Tengen, Kommingen, Wiechs am Randen u. a.) von Graf Christoph von Nellenburg-Tengen. Dieser wollte ausdrücklich diese Besitzungen nicht an Schaffhausen verkaufen, weil er sich von den Schaffhausern schlecht behandelt fühlte.

Im 17. und 18. Jahrhundert gab es zwischen Tengen und dem Kanton Schaffhausen immer wieder Streit um die Zufahrtswege und die genaue Grenzziehung. Die Bewohner des Verenahofes waren zu dieser Zeit katholisch, die Einwohner von Büttenhardt jedoch protestantisch. An katholischen Feiertagen verweigerten die Hofbewohner des Verenahofes den Einwohnern von Büttenhardt das Durchfahrtsrecht.

1829 war das Schulhaus in Wiechs am Randen erstellt, und die Kinder aus der Exklave Verenahof gingen nach dorthin zur Schule.

1855 waren die Bewohner der Verenahöfe auch protestantisch wie ihre Büttenhardter Nachbarn, sie waren die kleine protestantische Minderheit innerhalb der ansonsten vollkommen katholischen Gemeinde Wiechs am Randen.

In den 1920er Jahren gab es Versuche, die Verenahöfe in die Schweiz zu integrieren, aber das badische Ministerium des Innern lehnte dies immer wieder ab.

In den 1930er Jahren wurden zahlreiche Grenzsteine um die Exklave herum neu gesetzt.

Am 30. April 1945 gelang es vier deutschen Offizieren, sich auf das Exklavengebiet zu begeben. Da die Polizeigewalt auf dem Territorium vertraglich jedoch der Schweiz zustand, wurden sie von dort verwiesen.

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