GFM Rimpler fordert von der Schweizer Gemeinde Büttenhardt im Kanton Schaffhausen Schadenersatz für die rechtswidrige Eingliederung des Hoheitsgebiets des Deutschen Reichs in die Schweizer Eidgenossenschaf.
Konkretisierter Herausgabeanspruch
MIKROSTAAT Büsingen am Hochrhein: #DeutschesReich #SSL #Sonnenstaatland Schadensersatz - Forderung von GFM Rimpler an die ... https://t.co/FHY4PH868Q— MIKROSTAAT Büsingen am Hochrhein (@m_radzivil) May 2<>6, 2019
Die Hauptforderung betrifft die Übernahme der Kosten für den Rücktransport der historischen Grenzsteine und die Setzung der rechtswidrig entfernten Grenzsteine an ihren ursprünglichen Ort.
- Diese Marksteine grenzen das Gebiet der historischen Grafschaft Tengen vom Schweizer Gebiet und Kanton Schaffhausen abgrenzen - seit dem 17. Januar 1871 Bestandteil des in Paris im Schloß Versailles proklamierten Deutschen Kaiserreichs.
Die zweite Hauptforderung betrifft die Leistung von Schadenersatz für die rechtswidrige Nutzung des Hoheitsgebietes des Deutschen Reichs Verenahof. Daraus resultiert, daß die Gemeinde Büttenhardt die Beschilderung durchzuführen hat auf eigene Kosten mit der Inschrift DEUTSCHES REICH. Diese Schilder sind in ausreichender Anzahl an allen Grenzübergängen aufzustellen, an denen nach dem Wegerecht öffentliche Straßen bestehen.
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