Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Mittwoch, 22. Mai 2019

Büsingen letzte Kolonie der BRD GmbH

Der Spezial Report aus Büsingen am Hochrhein, Historische Vorlanden Österreichs 

Eine deutsche Gemeinde möchte an die Schweiz verschenkt werden.



Mit ihren Untertanen im entlegenen Büsingen am Hochrhein haben deutsche Regierungen seit jeher ihre Last. Schon nach dem Ersten Weltkrieg, im November 1918, forderten 96 Prozent der Büsinger die Eingliederung ihres Dorfes in die Schweiz.
Sechs Jahre später erneuerten sie, in der Tonlage schärfer, ihr ungewöhnliches Anliegen: "Wir verlangen den Anschluß an die Schweiz", drohten 196 Büsinger in einem Petitum an den Freistaat Baden, andernfalls würden sie "vor keinem Gewaltmittel zurückschrecken". 

Als nach dem Zweiten Weltkrieg dann die französischen Besatzer den Korvettenkapitän Gustav Hugo als Bürgermeister einsetzten, machte der sich sogleich ans Werk. Auf Ortstafeln ließ er den Zusatz "Landkreis Konstanz" überpinseln und eigenmächtig Grenzpfähle umlegen. 

Er wurde dienstenthoben. Jetzt bekommen auch die Regierenden in Bonn den Widerstand der Grenzbewohner zu spüren.

Schon Monate vor der Kommunalwahl droht der Büsinger Gemeinderat mit "großangelegtem Wahlboykott" und erwägt, so Ratsherr Max-Renatus Schott, die demonstrative "Proklamation der Loslösung von der Bundesrepublik". 

Sein Kollege Günter Eigelsperger unterstützt den Aufruf: "Wir haben keine andere Möglichkeit mehr."
Der Widerstand der Büsinger entspringt einer kommunalen Besonderheit, die es sonst nirgendwo in der Bundesrepublik gibt. Der 762 Hektar große Flecken zwischen Singen und Schaffhausen ist, rundherum umgeben von Schweizer Hoheitsgebiet, die einzige deutsche Exklave auf ausländischem Territorium.
  • Seit 1967 gibt es einen eigens abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Bonn und Bern, der die "besondere geographische Lage" würdigt und die "Beziehungen zur schweizerischen Eidgenossenschaft" regelt. 
  • Er gliedert Büsingen aus "deutschem Zollgebiet" aus und in schweizerische Hoheit ein.
Das Vertragswerk macht Büsingen zum "Dorf unter zwei Gesetzen" (Bürgermeister Otto Weiss). Juristisch gehört das Kaff zwar zum deutschen Wirtschaftsgebiet, doch im geschäftlichen, schulischen oder sozialen Alltag sind die Büsinger auf die Schweiz ausgerichtet und von den Eidgenossen abhängig.

In Gaststätten und Geschäften wird ausschließlich mit Schweizer Franken gezahlt, selbst in der "Bar-Kasse" des Bürgermeisteramtes, verrät Weiss, "liegt kein deutscher Pfennig".

Die "Ein-, Aus- und Durchfuhr" von Büsinger Waren richtet sich, staatsvertraglich besiegelt, nach Schweizer Rechts- und Zollvorschriften. Auch "wirtschaftliche Kriegsvorsorge" haben beide Staaten getroffen. Um sie kümmert sich ebenso wie um die "Versorgung der Bevölkerung im Notstandsfall" oder den Umgang mit "staatsgefährdendem Propagandamaterial" die Schweiz.
"Wir sind nicht richtig deutsch", klagt ein Gemeindevertreter, "aber auch nicht richtig eidgenössisch."
Diese Zwitterrolle, behauptet Schott, bringe den rund 1.300 Bürgern zahllose "Ungerechtigkeiten" und "Diskriminierungen". So sind die meisten Erwerbstätigen in der Schweiz beschäftigt oder, als Selbständige, von Schweizer Zulieferungen abhängig - sie verdienen Franken. Besteuert aber werden sie nach höherem deutschem Tarif..Hundert Franken Einkommen entsprechen, umgerechnet in heimische Währung, steuerpflichtigen Einkünften von gut 110 Mark. Doch im "Hochpreisland Schweiz" (Eigelsperger) sind das, gemessen an der Kaufkraft, nicht mehr als 75 Mark.

Seit Jahren schon mühen sich Bürgerinitiativen (Slogan: "Büsingen - Deutschlands ,letzte' Kolonie") und das Kommunalparlament um Abhilfe..

Wie das Kleine Walsertal, die österreichische Exklave im deutschen Allgäu, wollen auch die Büsinger mit Hilfe eines fiktiven "Wirtschaftskurses" einen finanziellen Sonderstatus erhalten, der Kaufkraftverluste und Wechselkursschwankungen mildert und Steuernachteile ausgleicht.
Gerhard Stoltenberg erkannte in seiner Zeit als Bundesfinanzminister zwar die "besondere Lage der Büsinger Bürger" an, wollte aber nur einen kärglichen Steuerfreibetrag (monatlich höchstens 166 Mark für Ledige) genehmigen. Den Vorschlag der Büsinger, einen steuerfreien Kaufkraftausgleich zumindest für Rentner zu gewähren, hielt er jedoch für einen "außerordentlich gefährlichen Weg".

  • Nur bei Bundesbeamten, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, läßt Bonn die Argumente gelten. Die Lehrer in Büsingen etwa und der Bürgermeister, aber auch Bundesbahner im benachbarten Schaffhausen oder Konsulatsmitarbeiter, dürfen in ihrer Steuererklärung einen Kaufkraftausgleich zwischen 30 und 35 Prozent geltend machen. 
  • Einfache Arbeitnehmer oder Rentner aus Büsingen, die in der Bundesrepublik verdienen und versteuern, sind gleich doppelt benachteiligt: Sie verlieren beim Umtausch in Franken und können sich für ihr Geld auch weniger kaufen. Ein Paket Butter etwa, im deutschen Grenzland für 1,83 Mark erhältlich, kostet in Büsingen 3,80 Franken, 1 Kilo Rinderbraten statt 19 Mark 38 Franken.

Da hilft die Empfehlung des Finanzministers, auf "grenznahe Ortschaften der Bundesrepublik" auszuweichen, um dort dank eingesparter Mehrwertsteuer "verhältnismäßig günstig" einzukaufen, kaum weiter. Zwar verbleibt den Büsingern, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, nach Abzug von sechs Prozent Zoll scheinbar ein Steuervorteil von acht Prozent.

Nur ist die Einfuhr mancher Verbrauchsgüter, etwa von Schnaps und Frischfleisch, stark limitiert. "Der Fleischbedarf einer vierköpfigen Familie", sagt Schott, sei mit Einkäufen in Deutschland "nicht täglich zu stillen.


  • Beim Autokauf profitieren Büsinger von der Steuerersparnis nur, solange sie ihr Fahrzeug nicht wieder gebraucht veräußern wollen 
  • Bei einem Verkauf in der Bundesrepublik müßten sie sowohl Rückfuhrzoll entrichten als auch Mehrwertsteuer auf den Erlös.
  • In der Schweiz wiederum werden sie ihr Automobil wegen der unterschiedlichen Abgas-Auflagen zumeist gar nicht los.

Jedes Telephongespräch mit dem unmittelbar angrenzenden "Lebensmittelpunkt Schaffhausen" (Bürgermeister Weiss), ob zum Arbeitgeber oder Lieferanten, zur Schule, zu Freunden oder zum Arzt, wird nicht als Ferngespräch, sondern zum teureren Auslandstarif abgerechnet. 

Doch Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling lehnt günstigere Sondertarife ab. Eine "besondere Zugangsregelung" nach Walsertaler Muster, wo jeweils zwei Telephonkabel privat geschaltet werden können, das deutsche wie das österreichische, hält der Bonner Verkabelungsminister in Büsingen nicht für erforderlich. Die Bundespost, klagt Schott, sei "auf ihre Hoheit und ihr Monopol ängstlich bedacht".

Mit Eingaben, Bittbriefen und Widersprüchen können die Büsinger inzwischen "wie in Peking eine Wandzeitung machen", sagt Bürgermeister Weiss resigniert. 

Das "kalte Nein aus Bonn" (Weiss) vertreibe aber die Einwohner. "Die Leute ziehen aus", bedauert Lehrer Hannes Barner, "vor allem die jungen." 
Rund 30 Prozent der Büsinger sind inzwischen 60 Jahre und älter.
Mit spektakulären Maßnahmen wollen die Badener Bevölkerungsschwund und Einkommensverluste stoppen. Sie gründeten eine "Zweckgemeinschaft für einen preislich gerechten Telephonverkehr mit der Schweiz". Zudem klagt Schott in einem "Musterprozeß für alle Büsinger" vor dem Bundesfinanzhof gegen die "verfassungsrechtlich bedenkliche" Steuerpraxis. Sein Antrag auf "allgemeine Ermäßigung der Einkommensteuerschuld um 15 Prozent" wird vom Kölner Steuerrechtsexperten Günther Felix unterstützt, der in einem Gutachten die "volle Abzugsfähigkeit" der "Exklave-Lasten" rechtfertigt. Die Gemeinderäte überlegen, ob sie ihre politische Arbeit geschlossen niederlegen und in Büsingen, so Barner, "zum Boykott der Wahlen" aufrufen sollen.

Gar ein "Austritt aus Deutschland" wird erwogen. 

"Wir wollen mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben", tönt Anwalt Schott. "Sie sollten uns der Schweiz schenken", schlägt Ratsmitglied Eigelsperger vor. 
Etwaige Bonner Überlegungen, notfalls mit Staatsgewalt die öffentliche Ordnung zu sichern und Wahlen zwangsweise durchzuführen, empfinden die zornigen Badener nicht als Drohung. Hier sehen sie das Sonderrecht ausnahmsweise einmal auf ihrer Seite.
Nach dem deutsch-schweizerischen Staatsvertrag darf "die Zahl der gleichzeitig in Büsingen anwesenden deutschen uniformierten Exekutivorgane", wie es in dem Abkommen heißt, "nicht mehr als 3 pro 100 Einwohner betragen".

Und mit diesen 39 Beamten, verspricht der Gemeindevertreter Schott, "werden wir schon fertig". 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfehlung

Revolution in der Schweizer Enklave Büsingen - Gesundheit und Soziales reparieren und Sozialstaatsprinzip wiederherstellen

Die betrügerische BRD GmbH änderte bereits unter den Verrätern Gerhard Schröder und Joschka Fischer viele Errungenschaften eines fortschritt...