Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)
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Freitag, 31. Mai 2019

Wirtschaftliche Zugehörigkeit de Schweizer Enklave Büsingen am Hochrhein zum Kanton Schaffhausen und die logische Konsequenz

Der so vielzitierte Staatsvertrag zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft und der deutschen Exklave Büsingen am Hochrhein bringt die logische Konsequenz mit sich, daß die Wirtschaftsgemeinschaft analog den Benelux-Staaten zu begründen ist.






Keinesfalls darf slch die Zusammenarbeit auf die Fortsetzung der Kultur des Flickenteppichs also der Manier des gescheiterten Bürgermeisters Gunnar Lang beziehen, sich mit Erfolgen aus Mehrwertsteuererstattungen und dem Erlaß der Grundsteuer B die Wiederwahl zu erkaufen.

Ohnehin bleibt völlig offen, warum Gunnar Lang im Herbst 2011 plötzlich seinen Rücktritt per Sommer 2012 erklärt.

Gab es vielleicht Erpressung durch die Bundesrepublik Deutschland wegen pädophiler Neigungen beim Sommercamp der Evangelischen Kirchengemeinde Büsingen am Hochrhein? 


Wie jeder weiß, lag gerade der Terror des Bundeslachgeschichtendienstes hinter Büsingen am Hochrhein mit über 16 Brandstiftungen, die erstaunlicherweise nie aufgeklärt werden können...








Sonntag, 26. Mai 2019

Schadensersatz - Forderung von GFM Rimpler an die Schweizer Gemeinde Büttenhardt im Kanton Schaffhausen

GFM Rimpler fordert von der Schweizer Gemeinde Büttenhardt im Kanton Schaffhausen Schadenersatz für die rechtswidrige Eingliederung des Hoheitsgebiets des Deutschen Reichs in die Schweizer Eidgenossenschaf. 

Konkretisierter Herausgabeanspruch 



Die Hauptforderung betrifft die Übernahme der Kosten für den Rücktransport der historischen Grenzsteine und die Setzung der rechtswidrig entfernten Grenzsteine an ihren ursprünglichen Ort.
  • Diese Marksteine grenzen das Gebiet der historischen Grafschaft Tengen vom Schweizer Gebiet und Kanton Schaffhausen abgrenzen - seit dem 17. Januar 1871 Bestandteil des in Paris im Schloß Versailles proklamierten Deutschen Kaiserreichs. 














Die zweite Hauptforderung betrifft die Leistung von Schadenersatz für die rechtswidrige Nutzung des Hoheitsgebietes des Deutschen Reichs Verenahof. Daraus resultiert, daß die Gemeinde Büttenhardt die Beschilderung durchzuführen hat auf eigene Kosten mit der Inschrift DEUTSCHES REICH. Diese Schilder sind in ausreichender Anzahl an allen Grenzübergängen aufzustellen, an denen nach dem Wegerecht öffentliche Straßen bestehen. 

Samstag, 25. Mai 2019

Was ist der Verenahof? Fragen zur deutschen Exklave der ursprünglich zur Grafschaft Tengen gehörenden Exklave des Deutschen Reichs in der Schweizer Eidgenossenschaft

Der Verenahof (auch als Büttenharter Hof oder Verenahöfe bezeichnet) ist ein mit drei Wohngebäuden belegtes Gebiet, das bis 1967 eine Exklave der deutschen damaligen Gemeinde Wiechs am Randen war. Von dieser war sie durch einen 200 bis 300 Meter breiten Streifen Schweizer Territoriums getrennt.
Zusammen mit Wiechs am Randen gehörte der Hof ursprünglich zur vorderen Grafschaft Tengen. 1806 fielen deren Souveränitätsrechte an Baden, so daß der Verenahof zur badischen Exklave innerhalb des Schweizer Kantons Schaffhausen wurde. 1815 und 1839 scheiterten Schweizer Versuche, den Verenahof zu erlangen.

Am Ende des Zweiten Weltkriegs retteten sich Angehörige der SS auf das Gebiet des Verenahofes und versuchten so, der Gefangennahme zu entgehen. Sie konnten schliesslich von schweizerischen Unterhändlern zur Aufgabe bewegt werden. Durch einen 1964 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der am 4. Oktober 1967 in Kraft trat, gelangte das 43 ha grosse Gebiet des Verenahofs im Zuge eines Gebietsaustauschs an die Schweiz.[2][3] Heute gehört das Gebiet des Verenahofs zur schweizerischen Gemeinde Büttenhardt. In Wiechs am Randen stehen beim Rathaus einige Grenzsteine, die durch den Gebietstausch 1967 entlang der alten Hauptgrenze überflüssig geworden sind; und in Büttenhardt sind beim Alten Schulhaus einige alte Grenzsteine aus den 1930er Jahren, die rund um die Exklave standen, als Andenken zur Umrahmung einer Buschbepflanzung verwendet worden.Im Jahre 1522 kauften Kaiser Karl V. und dessen Bruder Erzherzog Ferdinand von Österreich den Verenahof zusammen mit anderen Territorien im näheren Umkreis (Tengen, Kommingen, Wiechs am Randen u. a.) von Graf Christoph von Nellenburg-Tengen. Dieser wollte ausdrücklich diese Besitzungen nicht an Schaffhausen verkaufen, weil er sich von den Schaffhausern schlecht behandelt fühlte.

Im 17. und 18. Jahrhundert gab es zwischen Tengen und dem Kanton Schaffhausen immer wieder Streit um die Zufahrtswege und die genaue Grenzziehung. Die Bewohner des Verenahofes waren zu dieser Zeit katholisch, die Einwohner von Büttenhardt jedoch protestantisch. An katholischen Feiertagen verweigerten die Hofbewohner des Verenahofes den Einwohnern von Büttenhardt das Durchfahrtsrecht.

1829 war das Schulhaus in Wiechs am Randen erstellt, und die Kinder aus der Exklave Verenahof gingen nach dorthin zur Schule.

1855 waren die Bewohner der Verenahöfe auch protestantisch wie ihre Büttenhardter Nachbarn, sie waren die kleine protestantische Minderheit innerhalb der ansonsten vollkommen katholischen Gemeinde Wiechs am Randen.

In den 1920er Jahren gab es Versuche, die Verenahöfe in die Schweiz zu integrieren, aber das badische Ministerium des Innern lehnte dies immer wieder ab.

In den 1930er Jahren wurden zahlreiche Grenzsteine um die Exklave herum neu gesetzt.

Am 30. April 1945 gelang es vier deutschen Offizieren, sich auf das Exklavengebiet zu begeben. Da die Polizeigewalt auf dem Territorium vertraglich jedoch der Schweiz zustand, wurden sie von dort verwiesen.

Geltendmachung zum Herausgabeanspruch auf den Verenahof

An den Grenzübergängen von der Schweizer Eidgenossenschaft in die deutsche Exklave Büsingen am Hochrhein hat das Bundesministeriums des Inneren der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß die Hoheitsgebietsschilder mit der Inschrift BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND demontiert wurden, weil die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten ist. Das geschah absehbar im Dezember 2018. Warum wurden die Schilder erst ein halbes Jahr später demontiert, und das ausgerechnet in der Walpurgisnacht 2019 vom 30. April 2019 zum 1. Mai 2019?









BEKANNTMACHUNG

Betreffend Verenahof hat die besatzungsrechtliche Ordnung BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ihren illegal ausgeübten Geltungsbereich über das von den Drei Militärgouverneure im Mai 1948 mit Vorbehaltsrechten genehmigte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aufgehoben.
Der von der Schweizer Eidgenossenschaft vorgenommene Gebietstausch hinsichtlich Verenahof ist insofern ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungrecht der Völker, da die Bundesrepublik Deutschland wie bisher auch weiterhin kein konstitutiver Bestandteil der westlichen Sektoren von Berlin ist, und diese westlichen Sektoren auch nicht durch sie regiert werden gemäß dem Schreiben der Dreimächte an den damaligen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom Juni 1990.
Ich mache den Herausgabeanspruch auf den Verenahof geltend. Bei meinem anstehenden Besuch müssen die echten Grenzsteine im ursprünglichen Zustand an Ihrem durch die Grenzbestimmung festgesetzten Ort vorzufinden sein.

GFM Rimpler
Kommandierender General aller Preußen
Marschall der Sowjetunion

Badische Enklaven in der Schweiz

Badische Enklaven in der Schweiz

Der schweizerische Kanton Schaffhausen umschließt zwei deutsche Enklaven: Verenahof, zu der badischen Gemeinde Wiechs am Randen gehörig, und Büsingen bei Schaffhausen.









Verenahof, 600 m ü. M. und 41 ha groß, unterstand, wie schon der Name sagt, dem der Hl. Verena geweihten Kloster Zurzach am Hochrhein und zählt drei seit Generationen von Schweizer Bürgern des Kantons Schaffhausen bewohnte Bauernhöfe, unweit der schweizerischen Gemeinde Büttenhardt. 

  • Die Enklave ist von etwa 30 Grenzsteinen, die mit den Buchstaben B (Baden) und S (Schaffhausen) gekennzeichnet sind, umgeben.
  • Die „Büttenhardter Höfe“, wie diese einsam auf der Hochfläche des Reiath, unweit des Randen, gelegene Siedlung auch genannt wurde, kam später in Besitz der Grafen von Nellenburg-Tengen.
  • Ende des 17. Jahrhunderts waren zwischen der Herrschaft Tengen und Schaffhausen lange Streitigkeiten wegen der Verenahöfe.   
  • Weit schweift der Blick von der Höhe über den nahen Hegau hin und südwärts nach den Schneegipfeln der Alpen.

An dem alten Heerweg: Donaueschingen - Schaffhausen, der sog. Randen-Hochstraße — Simplizissimus ist zusammen mit „Herzbruder“ im Dreißigjährigen Krieg auf ihr in die Schweiz gewandert — liegt zwischen den beiden Schaffhauser Orten Merishausen und Bargen der zur Gemarkung Wiechs gehörige „Schlauch“, ein badisches Gebiet, das über diese Straße westlich vorstößt und sie solchermaßen unterbricht.

1465 war jene Gegend an den Grenzen der Landgrafschaft Nellenburg „Hellitzkofen in das Mülinrad“ genannt worden. Man könnte sie als eine Halb-Enklave bezeichnen.

Büsingen am Hochrhein, etwa 4 km oberhalb der Rheinfallstadt, hat eine Gemarkung von rund 7 qkm und zählt gegen 1000 Einwohner.

1090 als „Bosinga“, wohl bei den Angehörigen des Boso bedeutend, erstmals erwähnt, kam das Dorf nach wechselvollen Schicksalen 1805 an Württemberg und 1810 an Baden. 

Seit 1835 ist Büsingen Zollausschlußgebiet wie ehedem das Territorium von Jestetten-Lottstetten. 

Die unweit des Dorfes auf einem Hügel stehende, fast 1000jährige, sog. Bergkirche (Bild links) war ursprünglich das Gotteshaus der Siedlung Kirchberg, wo „vor Ziten viel Hüser gestanden“; dieses Dörflein ist im Lauf der Jahrhunderte verschwunden, bzw. mit Büsingen vereinigt worden.

Im Juli 1849 hatten hessische Truppen, indem sie von Konstanz mit einem Dampfschiff nach Büsingen fuhren, um dort vermeintliche Revolutionäre gefangen zu nehmen, die schweizerische Neutralität verletzt. 

Es wurde ihnen nach langen Verhandlungen erlaubt, auf dem Landweg zurückzukehren, während das Schiff unter Schweizer Flagge leer zurückfahren mußte. 

1529 wurde in Büsingen von Schaffhausen aus die Reformation durchgeführt. Die Grenzsteine der Gemarkung des idyllisch am Rhein gelegenen Dorfes tragen die Buchstaben G. B. (Großherzogtum Baden) und C. S. (Canton Schaffhausen).

Etwa um die [vorletzte] Jahrhundertwende sind in Büsingen gegen 20 Familien aus Ostpreußen und aus dem Memelland zugezogen, die damals ihr Geistlicher unter dem Hinweis, daß schwere Zeiten über ihre Heimat kommen würden, zu dieser Umsiedlung veranlaßt hatte. Die Geschehnisse haben die Richtigkeit dieser Prophezeiung in zwei Kriegen in erschütternder Weise bestätigt.

Während der Notzeiten [nach dem 2. Weltkrieg] hat sich die Gemeinde sehr caritativ betätigt; u. a. waren auch Freiburger Kinder dort mehrmals zu Gast.

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