Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Donnerstag, 16. Mai 2019

(2) Revolution in der Schweizer Enklave Büsingen

Die Kernpunkte der Revolution in Büsingen betreffen die Wiederherstellung der fairen gesetzlichen Rente.
  • Das Eintrittsalter beträgt regulär 65 Jahre, für Frauen 62 Jahr
  • Für jedes geborene Kind wird für die Frauen das Eintrittsalter um 2 Jahre abgesenkt. 
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Höhe der Rente durch die Regelung der Grundsicherung als Mindestanspruch festgestellt, so daß Rentner vom Gang zum Sozialamt erstens befreit sind, und zum zweiten von der Ortsanwesenheit entflichtet werden (in der BRD GmbH können Sozialleistungen nur bei einer Meldepflicht gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) gezahlt werden.) 
  • Bei der Erwerbsminderungsrente bzw Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in teilweiser oder voller Höhe wird der Abschlag von 10,8 % abgeschafft.
  • Die Zahlung der Rente erfolgt für alle einheitlich am letzten Bankarbeitstag vor dem Anspruchsmonat. 

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