Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Mittwoch, 15. Mai 2019

Steuergerechtigkeit in der Exklave Büsingen

Die Steuergerechtigkeit ist ein wesentlicher Grundsatz des Steuerrechts und spezieller Ausdruck des grundrechtlich zugesicherten Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG.

Die Steuergerechtigkeit fordert, dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert (Leistungsfähigkeitsprinzip) und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist (Folgerichtigkeitsprinzip).[2] Als fundamentaler Besteuerungsgrundsatz ist sie unverzichtbarer Bestandteil des Steuersystems. Auch unter dem Aspekt der Akzeptanz der jeweiligen Besteuerung, ist eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast erforderlich. Ein Steuersystem, das den gesellschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert ist, wird von den Bürgern als ungerecht empfunden und zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Steuerumgehungsmöglichkeiten können das Rechtsempfinden mit der Bedrohung der Einnahmeerzielung (Abwanderung ins Ausland) erheblich stören. Die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hängt als Maß für die Steuerlast von der wirtschaftlichen Position des Steuerzahlers ab. Hier wird unterschieden zwischen: Horizontaler Steuergerechtigkeit: Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit sind auch gleich hoch zu besteuern Vertikaler Steuergerechtigkeit: Steuerpflichtige mit ungleicher Leistungsfähigkeit müssen auch unterschiedlich besteuert werden Daraus ergeben sich drei Probleme: Woran soll die Leistungsfähigkeit gemessen werden (Indikatorenproblem)? Wie soll der Steuertarif ausgestaltet werden? Wie soll das Gerechtigkeitspostulat in den Steuergesetzen umgesetzt werden? Als Indikator der Leistungsfähigkeit gelten das Einkommen, der Konsum und in gewissem Umfang auch das Vermögen. Die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer besteuern das Einkommen, die Umsatzsteuer den Konsum, die Erbschaftsteuer und die Vermögensteuer das Vermögen. Dabei stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen direkten und indirekten Steuern. Probleme zeigen sich bei der Eingrenzung des steuerpflichtigen Einkommens. Nach der Reinvermögenszugangstheorie sollen alle erzielten Einnahmen und Wertsteigerungen bzw. Vermögensmehrungen zwischen zwei Stichtagen besteuert werden. Nach der Quellentheorie sollen nur regelmäßig zufließende Einnahmen besteuert werden. Weiterhin wurden die sogenannte Opfertheorie entwickelt, die von einem sinkenden Grenznutzen des Einkommens ausgeht. Grenznutzen: Je mehr Geld ein Individuum besitzt, desto geringer ist der Nutzen des einzelnen Euros. Man vergleiche z. B. eine Person, die mit 100 Euro einen ganzen Monat überleben muss mit einer Person, die im Monat 10.000 Euro zur Verfügung hat. Bei ersterer ist der Nutzen jedes einzelnen Euros groß, bei letzterer kommt es auf einen Euro mehr oder weniger nicht an. Die Opfertheorie wird jedoch nicht als eindeutiges und schlüssiges Konzept zur Ausgestaltung der vertikalen Leistungsfähigkeit verstanden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Empfehlung

Revolution in der Schweizer Enklave Büsingen - Gesundheit und Soziales reparieren und Sozialstaatsprinzip wiederherstellen

Die betrügerische BRD GmbH änderte bereits unter den Verrätern Gerhard Schröder und Joschka Fischer viele Errungenschaften eines fortschritt...