Radzwillsche Regentschaften

Reichsministerium für Propaganda und Auslandsaufklärung (Auslandsdeutsche Organisation)

Mittwoch, 22. Mai 2019

Sezession der Schweizer Enklave Büsingen am Hochrhein von der besatzungsrechtlichen Ordnung GRUNDGESETZ (BRD GmbH)

Date: Wed, May 22, 2019 at 3:00 PM +0200
Subject: Sezession der Schweizer Enklave Büsingen
To: "" <konstanz.pp@polizei.bwl.de>



Sehr geehrte Damen und Herren des Polizeipräsidiums Konstanz,

Bewohner der Schweizer Enklave Büsingen haben den Wunsch, ihre hoheitsgebietsrechtlichen Belange für die Zukunft so zu gestalten, daß ihnen eine Gleichstellung mit den Schaffhausern möglich ist. Seit vielen Jahren erfahren sie erhebliche Benachteiligungen aus der Besteuerung ihrer Einkommen, was gegen die Steuergerechtigkeit verstößt.


Ich frage aus dem Grund beim Polizeipräsidium Konstanz nach, ob sich Menschen in Büsingen für die Lösung der genannten Aspekte betätigen dürfen im Hinblick auf die Befugnisse der Polizei des Landes Baden-Württemberg oder anderer Polizeien der Länder Deutschlands.


Meine Besorgnis gilt dem eindeutigen Ausschluß des Einsatzes von Zwang und / oder Gewalt, ausdrücklich und unmißverständlich mittels Einsatz der Schußwaffen.


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